AGB

Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen Katharina Gebauer-Jetschke (Fotografin/Designerin) und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftrags­erteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, denen Katharina Gebauer-Jetschke nicht ausdrücklich zustimmt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Katharina Gebauer-Jetschke ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Rechtsgeschäfte können schriftlich oder mündlich zu Stande kommen.


I. Grafikdesign

Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Katharina Gebauer-Jetschke weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber der Designerin zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (Portfolio, Website, Social Media, etc.) zu verwenden (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart).
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Katharina Gebauer-Jetschke und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
1.5 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Katharina Gebauer-Jetschke bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheberin zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Katharina Gebauer-Jetschke zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten. Hiervon bleibt das Recht von Katharina Gebauer-Jetschke unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Katharina Gebauer-Jetschke.
1.7 Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind Bruttobeträge ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, so ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das mindestens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann ­Katharina Gebauer-Jetschke Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeit und 1/3 nach Ablieferung des Werkes.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Katharina Gebauer-Jetschke. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.

Fremdleistungen

3.1 Katharina Gebauer-Jetschke ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Katharina Gebauer-Jetschke hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
4.1 Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Katharina Gebauer-Jetschke bleibt es vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Herausgabe von Daten
5.1 Katharina Gebauer-Jetschke ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten heraus­zugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Katharina Gebauer-Jetschke ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat die Designerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Designerin verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline trägt der Auftraggeber.
5.4 Katharina Gebauer-Jetschke haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Katharina Gebauer-Jetschke bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die durch den Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen.

Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Der Auftraggeber legt Katharina Gebauer-Jetschke vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2 Soll Katharina Gebauer-Jetschke die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine Vereinbarung ab. Führt Katharina Gebauer-Jetschke die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Designerin unentgeltlich zwei einwandfreie Muster, welche Katharina Gebauer-Jetschke auch für Eigenwerbung nutzen darf.

Haftung

7.1 Katharina Gebauer-Jetschke haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positive Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
7.4 Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Katharina Gebauer-Jetschke nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die die Designerin an Dritte vergibt.
7.5 Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.6 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.7 Katharina Gebauer-Jetschke haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Katharina Gebauer-Jetschke ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der Designerin bei der Durchführung des Auftrags bekannt waren.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Katharina Gebauer-Jetschke Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die die vereinbarten Korrekturschleifen übersteigen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Katharina Gebauer-Jetschke alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Katharina Gebauer-Jetschke nicht zu vertreten.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Katharina Gebauer-Jetschke übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Katharina Gebauer-Jetschke im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


II. Fotografie

1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge usw.).

Urheberrecht

2.1 Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei Katharina Gebauer-Jetschke.
2.2 Die von Katharina Gebauer-Jetschke hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für die vertraglich festgelegte Nutzung des Auftraggebers bestimmt. Änderungen in den Nutzungsabsichten des Auftragsgebers sind schriftlich durch die Fotografin zu bestätigen.
2.3 Überträgt Katharina Gebauer-Jetschke Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars die Fotografin.
2.5 Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
2.6 Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist Katharina Gebauer-Jetschke, als Urheberin des Lichtbildes zu nennen, sofern nicht vertraglich anders festgelegt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
2.7 Die Roh-Daten verbleiben bei Katharina Gebauer-Jetschke. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt nicht. Andernfalls ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung nötig.

Vergütung

3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstands­gemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
3.2 Soweit Katharina Gebauer-Jetschke Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese dem rechtzeitig Auftraggeber anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3.3 Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck abgegolten.
3.4 Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
3.5 Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
3.6 Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
3.7 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
3.8 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Katharina Gebauer-Jetschke.

Haftung

4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2 Katharina Gebauer-Jetschke verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
4.3 Katharina Gebauer-Jetschke haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar

5.1 Die Bilder werden durch Katharina Gebauer-Jetschke grundbearbeitet, sofern nicht anders im Angebot festgehalten. Katharina Gebauer-Jetschke verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder in vereinbarter Weise an den Auftraggeber zu senden.
5.2 Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht Katharina Gebauer-Jetschke ein Ausfallhonorar zu. Dies wird, sofern nicht vertraglich anders festgelegt, wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

Datenschutz

6 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Katharina Gebauer-Jetschke verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

Bildbearbeitung

7.1 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Katharina Gebauer-Jetschke und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
7.2 Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichung der Lichtbilder von Katharina ­Gebauer-Jetschke im Internet, elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder eindeutig identifizierbar ist (z.B. Verlinkung zu katharinagebauer.de) soweit nicht anders vereinbart.

Lieferzeiten und Reklamation

8.1 Katharina Gebauer-Jetschke liefert ihre Arbeiten zumeist binnen drei Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Katharina ­Gebauer-Jetschke haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Sämtliche Arbeiten werden von Katharina Gebauer-Jetschke mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
8.3 Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt Katharina Gebauer-Jetschke hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.


Schlussbestimmung für Grafikdesign und Fotografie

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Katharina Gebauer-Jetschke als Gerichtsstand vereinbart.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand 21.06.2023